EnEfG: Aktualisierung Merkblatt Energieeffizienz
Von ISPEX am 10. Jul 2025
Das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) hat das „Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 – 10 und 19 des EnEfG“ aktualisiert. Die 5. Änderung mit Stand 07.07.2025 umfasst u.a.:
90-Prozent-Regelung konkretisiert
Die Anwendung der 90-Prozent-Regelung bei Energie- oder Umweltmanagementsystemen (§ 8 EnEfG) ist laut Merkblatt ausschließlich auf das einzelne verpflichtete Unternehmen beschränkt. Eine unternehmensübergreifende Anwendung innerhalb von Konzernen oder Unternehmensgruppen ist nicht zulässig (Kapitel 4).
Zertifikatsumfang und Standorte
Das Merkblatt stellt klar: Alle vom Managementsystem erfassten Standorte müssen im Zertifikat oder einer zugehörigen Anlage ersichtlich sein. Eine separate, detaillierte Standortliste als eigene Anlage zum Hauptzertifikat ist hingegen nicht zwingend erforderlich (Kapitel 4).
Pflichtentfall bei Verbrauchsreduktion
Unterschreitet der durchschnittliche Endenergieverbrauch eines Unternehmens dauerhaft 2,5 GWh pro Jahr, entfällt die Pflicht zur Veröffentlichung eines Umsetzungsplans (§ 9 EnEfG). (Kapitel 5)
Externe Prüfung der Umsetzungspläne
Umsetzungspläne müssen gemäß § 9 EnEfG extern geprüft werden. Die Prüfung hat die Wirtschaftlichkeitsbewertung, eine Plausibilitätsprüfung dieser Bewertung sowie die Kontrolle der tatsächlichen Aufnahme wirtschaftlicher Maßnahmen zu umfassen (Kapitel 5).
>> Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG), Stand 07.07.2025
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