EnEfG/EDL-G: Gesetzentwurf wird eingebracht

Die Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) nimmt Fahrt auf. Nach dem Referentenentwurf aus dem Juni wurde nun der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie“ vom Kabinett beschlossen. Sofern der Entwurf nicht in den letzten Sitzungen des Bundestages auf die Tagesordnung kommt, wird der Entwurf im September in die erste Beratung gehen. Der Entwurf ist als besonders eilbedürftig gekennzeichnet und unterliegt nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrates.

Das Gesetzgebungsverfahren steht noch am Anfang, daher sind letztendlich beschlossene Änderungen schwer zu prognostizieren. Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums versprach weitgehende Entlastungen bei Bürokratiepflichten, besonders im Bereich Abwärme. Die Meldepflicht bei der Plattform für Abwärme (PfA) sollte entfallen. Im Gesetzentwurf ist dies aber u.a. für Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre von mehr als 23,6 Gigawattstunden wieder vorgesehen (§ 17 Abs. 1 EnEfG E.).

>> Pressemitteilung des BMWE

>> BR-Drucksache 388/26

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