EnEfG: Merkblatt Energieeffizienz aktualisiert
Von ISPEX am 17. Feb 2025
Das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) hat das „Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 – 10 und 19 des EnEfG“ aktualisiert. Laut Mitteilung des BAFA umfasst die 4. Änderung mit Stand 12.02.2025 u.a.:
Anpassung des Unternehmensbegriffs und ein neuer Entscheidungsbaum
- Überarbeitung und Präzisierung des Unternehmensbegriffs
- Entscheidungsbaum zur Einordnung der Pflichten gem. EnEfG
Anwendung der 90 %-Regelung bei Energie- und Umweltmanagementsystemen (§ 8 EnEfG)
- EnMS oder UMS Abdeckung > 90 % des gesamten Endenergieverbrauchs
- Einhaltung der 90 %-Regelung obliegt dem Unternehmen
- Abstimmung mit der Zertifizierungsstelle notwendig
- 90 %-Regelung ausschließlich für das einzelne verpflichtete Unternehmen
- Keine Anwendung unternehmensübergreifend innerhalb der Unternehmensgruppe
- Bei Stichprobenkontrolle Nachweis Abdeckung durch Aufstellung (Standort, Endenergieverbrauch, Managementsystem)
Konkretisierung der Anforderungen an Umsetzungspläne (§ 9 EnEfG)
- Detaillierte Informationen zu Inhalt und Umfang der geforderten Umsetzungspläne
- Mindestanforderungen gem. Vorgaben ISO 50001, EMAS und DIN EN 16247-1
- Beispiele für Gestaltung von Umsetzungsplänen
Ausnahmeregelung für Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 (VALERI)
- Maßnahmenbefreiung Netto-Investitionsvolumen ≤ 2.000 Euro
- Bereits beschlossene Maßnahmen, die direkt in den Umsetzungsplan aufgenommen werden
- Durch gesetzliche oder regulatorische Vorgaben verpflichtende Maßnahmen
>> Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (Stand 12.02.2025)
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