EnEfG: Merkblatt/FAQ veröffentlicht

Das BAFA hat zum vor wenigen Tagen in Kraft getretenen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ein „Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)“ sowie „FAQ´s zum EDLG/ EnEfG“ (sic!) veröffentlicht.

Das Merkblatt richtet sich an die Unternehmen, die über die §§ 8 und 9 EnEfG, d.h. mit einem durchschnittlichem jährlichen Endenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh bzw. 2,5 GWh, bestimmten Pflichten unterliegen. Das BAFA erläutert u.a. die Pflichten zur Einrichtung eines EMS oder UMS aus § 8 EnEfG, aber auch die Mitteilungspflichten bezüglich Umsetzungspläne nach § 9 EnFG. Das Vorgehen bei den Stichprobenkontrollen ist ebenfalls Gegenstand des Merkblatts.

Ähnliche Sachverhalte zeigen die FAQ. Hier sind noch zusätzliche Darlegungen zur Energieauditpflicht nach EDL-G aufgeführt. Beispielsweise gibt das BAFA die einschlägigen Regelungen zur KMU-Definition wieder. Zudem verfügen die FAQ z.B. über Hinweise zum Multi-Side-Verfahren.

Für die erste Meldefrist im Bereich Abwärme erteilte das BAFA vor Kurzem eine Karenzfrist für das erste Halbjahr 2024.

>> Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) (Stand 20.11.2023)

>> FAQ´s zum EDLG/ EnEfG (Stand 20.11.2023)

Update 27.11.2023:

>> Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs (Stand 20.11.2023)

 
Welche Neuerungen werden für 2024 relevant? Welche neuen Fristen und Anforderungen kommen auf Sie zu?

Auch in diesem Jahr machen wir Sie im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Energiekalender mit den wichtigsten „Energiesteuern und Abgaben 2024“ vertraut. Machen Sie sich kurzfristig fit in unseren „Online-Seminaren kompakt“ Anfang Dezember!

Sie finden die Übersicht mit den neuen Terminen hier.