Energieaudit nach EDL-G (DIN EN 16247-1)

Wer muss ein Energieaudit durchführen?

Alle Unternehmen mit Ausnahme der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) müssen ein Energieaudit durchführen. Die Energieauditpflicht gilt also per Definition für alle großen Unternehmen, sogenannte Nicht-KMU. Rechtsgrundlage für die Pflicht zum Energieaudit ist das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Die Durchführung des Energieaudits erfolgt nach der Norm DIN EN 16247-1. Spätestens nach vier Jahren muss das Energieaudit erneuert werden, es steht ein sogenanntes Wiederholungsaudit an.

Die Anpassung des EDL-G im Jahr 2019 schuf eine Erleichterung für Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch über alle Energieträger hinweg 500.000 kWh oder weniger pro Jahr beträgt. Unterhalb dieser Bagatellgrenze müssen Unternehmen kein vollumfängliches Energieaudit durchführen.

Für KMU nach EU-Definition besteht keine Energieauditpflicht. Auch Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein registriertes Umweltmanagementsystem nach EMAS III betreiben, sind davon befreit.

Alle verpflichteten Unternehmen müssen gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Erfüllung der Pflicht nachweisen. Das BAFA kontrolliert stichprobenartig Unternehmen und kann Bußgelder verhängen.

Was ist ein KMU oder ein Nicht-KMU?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach Definition der EU sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt oder 50 Mio. EUR Jahresumsatz und 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme im Konzernverbund aufweisen. Alle Unternehmen, die diese Werte zwei Jahre in Folge überschreiten, gelten nicht mehr als KMU und müssen ein Energieaudit nach EDL-G durchführen.

ISPEX Wer muss ein Energieaudit durchführen

Alle Unternehmen sollten prüfen, ob sie die Schwellenwerte für KMU im Konzern- oder Kommunalverbund überschreiten (EU-Recommendation 2003/361/EG) und welche Anforderungen durch die allgemeine Energieauditpflicht entstehen. Öffentliche Unternehmen oder gemeinnützige Organisation sind davon nicht ausgenommen.

Die Geschäftsführung hat nach dem Abschluss des Geschäftsjahres Kenntnis über den Status des Unternehmens und ist verpflichtet, von sich aus aktiv zu werden. Eine Erinnerung oder Aufforderung zur Durchführung eines Energieaudits seitens einer Behörde erfolgt nicht.

Den Status des Unternehmens zu bestimmen, ist mitunter komplex. Der einfache Fall eines Einzelunternehmens stellt meist keine Hürde dar. Bei Holding-Konstrukten, ausgelagerten Servicegesellschaften und vielfältigen Beteiligungen ist dies wesentlich anspruchsvoller. Das ISPEX Team gibt Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch eine Übersicht zu den wichtigsten Aspekten.

Status als Nicht-KMU – Wie die Auditpflicht erfüllen?

Sollte Ihr Unternehmen unter die Energieauditpflicht fallen, erarbeitet ISPEX mit Ihnen zusammen eine Strategie, um die Anforderungen aus dem EDL-G zu erfüllen. Bei Unternehmen mit geringem Energieverbrauch besteht das in einer Erfassung der Daten mit anschließender Meldung an das BAFA. Für Unternehmen, die voll durchführungsverpflichtet sind, begleitet ISPEX auf Wunsch den gesamten Prozess des Energieaudits, von der Auftaktbesprechung bis zum Abschlussbericht.

Unternehmen müssen nach Abschluss eines Energieaudits eine elektronische Meldung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle tätigen. Auch bei Nicht-KMU, die die Verbrauchsgrenze von 500.000 KWh im Jahr nicht überschreiten, ist eine elektronische Erklärung an das BAFA zu übermitteln. In diesem Fall beschränkt sich dies entsprechend auf die ermittelten Energiemengen und Nachweise. Die fristgerechte und vollständige Übermittlung der Daten gehört selbstverständlich zu unserem Leistungsspektrum.

ISPEX Energieaudit Durchführung

Ein Energieaudit muss nach Abschluss im Vier-Jahres-Rhythmus erneuert werden. Sollten Sie bereits über ein Energieaudit verfügen und nun ein Wiederholungsaudit benötigen, setzen Sie mit uns schnell, kostengünstig und effektiv das erneuerte Energieaudit um.

Ob ein Unternehmen die Durchführungserleichterung nutzen kann, entscheidet der Gesamtenergieverbrauch des letzten vollständigen Abrechnungszeitraums von zwölf Monaten, der dem Kalenderjahr, in dem ein Energieaudit durchgeführt werden müsste, vorausgeht. Daher muss die Unternehmensleitung das Bezugsjahr im Auge behalten, um schnell und sicher entscheiden zu können, ob von der Pflichterleichterung Gebrauch gemacht oder ein Wiederholungsaudit, bzw. Erstaudit in die Wege geleitet werden muss. ISPEX unterstützt Sie durch eine kurzfristige Bewertung der Datenlage und verhilft Ihnen schnell zu einer fundierten Richtungsentscheidung.

Wenn Sie Fragen zum Energieaudit, Erstaudit oder Wiederholungsaudit oder zur erleichterten Durchführung haben, steht Ihnen Das ISPEX Team gerne persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung.

Energieaudit – vollständig, fristgerecht und rechtssicher

Mit der Durchführung eines Energieaudits über ISPEX stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen vollständig, fristgerecht und rechtssicher der Energieauditpflicht nachkommt. Dabei setzen wir die Vorgaben aus der DIN EN 16247-1 Schritt für Schritt in die Praxis um.

ISPEX Durchführung Energieaudit Vorgaben DIN EN 16247-1

In unserem Vorgehen berücksichtigen wir die Gesichtspunkte, die wir gemeinsam für Ihr Unternehmen erarbeitet haben. Darin spiegelt sich z.B. die Unternehmensstruktur mit verschiedenen Standorten und Besonderheiten wider. Wir nutzen schon verhandene Daten und legen präzise fest, welche Zahlen neu zu erfassen sind. Dies spart Zeit und reduziert den Aufwand.

Unsere Kunden profitieren von unserer Erfahrung aus mehr als 300 Energieaudits. Aus ähnlich gelagerten Ausgangssitutationen gelingt es uns effektiv und schnell zu einer praxisorientierten Lösung für Ihr Unternehmen zu gelangen.

Das Energieaudit schließt mit einem Bericht ab. Dieser muss den Anforderungen aus dem EDL-G und der DIN EN 16247-1 genügen. Seit Ende 2019 ist so unter anderem die Methode der Kapitalwertberechnung gefordert. Beispielsweise sind im Energieauditbericht die identifiziereten Maßnahmen mit Investitionskosten und die zu erwartenden Energieeinsparungen verzeichnet. Der Bericht dient der Geschäftsleitung als Beleg gegenüber dem BAFA.

Den Umsetzungsprozess im Betrieb und mit welchen Leistungen ISPEX die reibungslose Durchführung des Energieaudits unterstützt, stellt Ihnen das ISPEX Team gerne in einem persönlichen Gespräch vor.

Inhouse-Workshop Energieaudit und Fortbildbildung Energieauditoren

Ein Energieaudit fordert koordiniertes Vorgehen von den beteiligten Mitarbeitern im Betrieb. Daher ist es unabdingbar, dass das Team auf auf dem aktuellen Stand ist. Die Unternehmensleitung muss die Anforderungen aus dem Energieaudit rechtzeitig und vollständig kennen, um die entsprechenden organisatorischen Schritte im Unternehmen einleiten zu können. Im Falle eines Wiederholungsaudits sind die Veränderungen gegenüber dem letzten Audit relevant.

ISPEX bietet zu all diesen Anforderungen maßgeschneiderte Inhouse-Workshops an. Für die speziellen Bedürfnisse und unterschiedlichen Ausgangslagen und Zielgruppen stellen wir Ihnen gerne nach einem persönlichen Gespräch ein individuelles Angebot zusammen.

Unsere Leistungen beim Energieaudit im Überblick

Durch ISPEX erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand. Wir beraten Sie zu allen Aspekten des Energieaudits und führen gemeinsam mit Ihnen das Audit im Unternehmen durch – kostengünstig, schnell und rechtssicher.

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