Energieaudit: Merkblatt aktualisiert
Von ISPEX am 10. Jul 2025
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Merkblatt zum Energieaudit gemäß §§ 8 ff. EDL-G überarbeitet. Die Änderungen mit Stand 07.07.2025 betreffen insbesondere:
Abgrenzung KMU / Nicht-KMU konkretisiert
Die Einstufung als energieauditpflichtiges Unternehmen erfolgt nach KMU-Kriterien: Nicht-KMU sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden oder solche mit weniger als 250 Mitarbeitenden, aber einem Jahresumsatz über 50 Mio. € und einer Jahresbilanzsumme über 43 Mio. €. Nur KMU sind weiterhin grundsätzlich von der Pflicht zum Energieaudit ausgenommen (Kapitel 2.2).
Nutzungsdauer und Abschreibung
Für die Bewertung wirtschaftlicher Maßnahmen im Energieaudit ist die technische Nutzungsdauer maßgeblich. Diese soll vorrangig anhand der AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums bestimmt werden. Wenn keine passende AfA-Zuordnung besteht, ist eine sachgerechte Schätzung vorzunehmen (Kapitel 4.1).
Fortbildungspflicht gestrichen
Die bisher enthaltene Regelung zur Fortbildungspflicht wurde mit der aktuellen Version ersatzlos gestrichen. Hintergrund ist die Aussetzung der entsprechenden Vorgabe (Kapitel 9.4).
>> Merkblatt für Energieaudits, Stand 07.07.2025
>> Merkblatt-FAQ, Stand 07.07.2025
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