Energieaudit Merkblatt

Das Bundesamt für Wirtschaft hat das Merkblatt für Energieaudits aktualisiert. Mit Stand 28.06.2019 wurden die Kapitel zur Freistellung von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits und zu Unternehmen mit mehreren gleichartigen Standorten auf Stand gebracht. In diesem Zuge wurde auch der Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten überarbeitet. Hier würde das Kapitel zur MSV Anwendung im Wiederholungsaudit angepasst.

>> Merkblatt für Energieaudits (PDF)

>> Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten (PDF)