Energieauditpflicht trifft bis zu 100.000 Unternehmen

Die Zahl der vom Energieaudit betroffenen Unternehmen wurde deutlich nach oben korrigiert: Statt bisher rund 50.000 ist inzwischen von bis zu 100.000 Unternehmen die Rede, die der Energieauditpflicht nach EDL-G und damit einem straffen Zeitplan unterworfen sind. Wer jetzt nicht mehr rechtzeitig reagieren kann, sollte die Einführung eines Energiemanagementsystems erwägen. Die Option ISO 50001 ist zwar komplexer als ein Energieaudit nach DIN 16247-1, gewinnt durch gezielte Fördermöglichkeiten für betroffene Unternehmen aber an Attraktivität.

Rechtliche Grundlage der für Nicht-KMU verhängten Energieauditpflicht ist die Neufassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G), das der Teilumsetzung der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED 2012/27/EU) dient.

Das Thema Energieaudit ist zeitkritisch: Betroffene Unternehmen und öffentliche Einrichtungen müssen bis zum Stichtag 5. Dezember erstmals für alle Unternehmensteile und Standorte ein umfassendes Energieaudit durchgeführt haben. Alternativ ist die Einführung bzw. Umsetzung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nachzuweisen.

Informationslage zum Energieaudit schwach

Häufig sind weder die Unternehmen noch deren Branchenverbände bisher ausreichend über die Anforderungen – und schlimmer: überhaupt über die Notwendigkeit – von Energieaudits informiert.

Für eine Vielzahl von Unternehmen bedeutet das Thema Energieaudit auch eine neuerliche Auseinandersetzung mit der KMU-Definition der Europäischen Union. Vereinzelt ergibt sich bei der Prüfung der Energieauditpflicht, dass ein Unternehmen die bisher angenommene KMU-Eigenschaft gar nicht erfüllt.

Kein KMU? Energieauditpflicht!

Für die Unternehmensgröße „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) hat die EU feste Wertgrenzen in Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme definiert. Die Energieauditpflicht trifft alle Unternehmen, die oberhalb dieser Wertgrenzen liegen und damit häufig als Große Unternehmen bezeichnet werden (= Nicht-KMU).

In jedem Fall zählen Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern nicht mehr als KMU. Unternehmen, die – von der Anzahl der Mitarbeiter unabhängig – einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro und mehr als 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme aufweisen, gelten ebenfalls nicht als KMU und unterliegen damit der Energieauditpflicht. Werden 25 Prozent oder mehr eines Unternehmens direkt oder indirekt durch öffentliche Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts kontrolliert, greift die KMU-Definition ebenfalls nicht. Damit sind auch viele kommunale Unternehmen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen zur Durchführung eines Energieaudit nach EDL-G 2015 verpflichtet. Ähnlich überraschend wird es einige Unternehmen treffen, die im Konzernverbund organisiert und damit mindestens von einer anteiligen Zurechnung von Kennzahlen aus der Konzernstruktur betroffen sind.

Wir empfehlen daher dringend die Prüfung des KMU-Status!

Während sich bisher vor allem viele Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit der Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz beschäftigt haben, um von Steuervergünstigungen im Energiebereich zu profitieren, unterscheidet die Verpflichtung zum Energieaudit nicht nach Branchen. Entsprechend trifft die Energieauditpflicht auch Dienstleister und Handelsunternehmen.

Ausweg Energiemanagementsystem

Unternehmen, die bereits über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem oder ein validiertes Umweltmanagementsystem verfügen, sind von der Energieauditpflicht befreit. Dabei reicht es aus, bis zum Stichtag 5. Dezember 2015 gegenüber dem BAFA einen Nachweis über die begonnene Einführung zu erbringen. Wer sich also für ein Energiemanagementsystemen nach 50001 als Alternative zum Energieaudit entscheidet, muss noch in diesem Jahr wenigstens die energetische Bewertung aller Unternehmensteile durchführen und das System bis spätestens zum 31. Dezember 2016 vollständig implementieren.

Schon jetzt sind die Kapazitäten auf Seiten der Auditoren knapp. Angesichts der neuen Hochrechnungen empfehlen wir, dringend den KMU-Status zu prüfen und in den Auditprozess einzusteigen. Für von der Energieauditpflicht nach EDL-G betroffene Unternehmen, die sich für die Einführung eines Energiemanagementsystems entscheiden, bestehen Fördermöglichkeiten zur Unterstützung bei den Kosten für Beratung, Schulung, Technikerwerb und Zertifizierung in Höhe von bis zu 20.000 EUR.

Fragen zum Thema beantwortet Ihr ISPEX-Experte.

 

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