Energieaudits werden für alle Großunternehmen Pflicht

Große Unternehmen sollen nach der EU-Effizienzrichtlinie 2012/27/EU zu regelmäßigen Energieaudits alle vier Jahre verpflichtet werden. Diese Richtlinie soll nach Aussage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) auch in Deutschland umgesetzt werden und verfolgt den Zweck, in der EU das übergeordnete Ziel der Steigerung der Energieeffizienz um 20 Prozent bis 2020 zu erreichen.

Die verpflichtende Durchführung von Energieaudits soll ins Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) eingearbeitet werden. Bei einem Energieaudit wird ermittelt, wie das genaue Energie-Verbrauchsprofil eines Unternehmens aussieht. Auf dieser Grundlage werden dann Möglichkeiten zur Einsparung von Energie und die Verbesserung der Energieeffizienz erörtert.

Das Audit muss in den betroffenen Unternehmen bis zum 05.12.2015 und danach mindestens alle vier Jahre von qualifizierten Experten durchgeführt und überwacht werden. Mindestkriterien für die Auditierung werden vorgegeben.

Die Ausnahme von einzelnen Unternehmensteilen und Standorten soll erlaubt sein, um Unternehmen mit einer Vielzahl von Standorten und Unternehmensteilen zu ermöglichen, das Energieaudit mit einem verhältnismäßigen Aufwand durchzuführen.

Das BMWi prognostiziert durchschnittliche Kosten von 4000 Euro pro Audit bei einer Spanne von etwa 2400 bis 8000 Euro. Bei Unternehmen mit einer Vielzahl von Standorten könnte eine qualifizierte Auditierung deutlich teurer werden. Im Gesetzentwurf werden jährliche Kosten von ca. 112 Millionen Euro für die deutsche Wirtschaft durch die Energieaudits erwartet. Außerdem entstehen dem Bund Kosten von ca. 2,3 Millionen Euro. Auswirkungen auf die Energiepreise soll die Umsetzung der Richtlinie laut BMWi nicht haben.

Freistellung von der Auditierungspflicht für Unternehmen mit Energie- oder Umweltmanagementsystemen

Unternehmen, die über ein nach den einschlägigen europäischen oder internationalen Normen zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügen, werden von der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits freigestellt. Dies betrifft unter anderem Unternehmen, die solche Systeme implementiert haben, um die Besondere Ausgleichsregelung des EEG oder die Steuerentlastungsmöglichkeit im Energie- und Stromsteuergesetz (sog. Spitzenausgleich) in Anspruch nehmen zu können. Die Experten der ISPEX AG stehen den betroffenen Unternehmen gerne beratend zur Seite.

Das BMWi stellt den bestehenden Gesetzesentwurf online zur Einsicht zur Verfügung:

Gesetzesentwurf (Stand: 31.07.2014)