Energielieferverträge: Sonderkündigung unwirksam

Die extrem stark gestiegenen Preise an den Energiebörsen nehmen aktuell einige Energielieferanten zum Anlass, bestehende Lieferverträge außerordentlich zu kündigen.

Die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft mbH weist darauf hin, dass Energieversorger grundsätzlich nicht berechtigt sind, allein auf Grund der starken Preiserhöhung die Verträge zu kündigen und die Belieferung einzustellen. Diese Rechtsansicht konnte die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Mandanten bereits gerichtlich durchsetzen.

Die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät sich in solchen Situationen grundsätzlich anwaltlichen Rat einzuholen.

Allgemein ist betroffenen Kunden zu raten, einer Kündigung durch den Lieferanten zu widersprechen und diesen zur Weiterbelieferung aufzufordern. Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, kann einstweiliger Rechtsschutz sinnvoll sein; auf jeden Fall sollte die Geltendmachung von Schadensersatz vorbereitet werden.

Der Kunde sollte sich darum bemühen, die Mehrkosten so präzise wie möglich zu belegen. Weitere Abbuchungen sollten unterbunden und noch offene Rechnungen daraufhin überprüft werden, ob diese noch bezahlt werden müssen oder man mit eventuellen Schadensersatzansprüchen aufrechnen kann. Im Rahmen des Schadensersatzes ist zu berücksichtigen, dass der Kunde eine Schadensminderungspflicht hat, d.h. er muss sich darum bemühen, den eingetretenen Schaden möglichst gering zu halten. Er darf daher nicht ohne jegliche Prüfung bei irgendeinem Lieferanten abschließen, sondern sollte sich zumindest einen Marktüberblick verschaffen und diesen auch dokumentieren können.

Es ist nicht auszuschließen, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des bisherigen Lieferanten stark in Mitleidenschaft gezogen ist und durch die Kündigung lediglich eine Insolvenz abgewendet werden soll. Es empfiehlt sich daher, die Tagespresse dahingehend zu verfolgen. Die wichtigsten Tipps zum Umgang mit einer Lieferanteninsolvenz haben wir zusammengefasst unter „Energielieferant insolvent – Was tun?“.