Energiepreisbremsen: Aktualisierungen Mai

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die FAQ „Höchstgrenzen, Selbsterklärungen sowie Überwachungen durch die Prüfbehörde nach EWPBG und StromPBG“ kurz vor Fristende zur Abgabe der Selbsterklärung aktualisiert. Es ergeben sich mit der Fassung vom 08.05.2024 (Version 15) Detailänderungen und Klarstellungen.

Als Beispiel wurde bei Unternehmensverbünden klargestellt, dass es „… [diesen frei] steht … , ob die einzelnen Verbundgesellschaften eine einzige oder wenige Personen mit einer Vertretungsberechtigung für die Abgabe der finalen Selbsterklärung ausstatten, sodass diese die finalen Selbsterklärungen für alle Verbundunternehmen abgeben kann bzw. können“.

>> FAQ zu Höchstgrenzen und Selbsterklärungen (Stand 08.05.2024)

 
Veranstaltungshinweis: Energiepreisbremsen – Briefing zur Endabrechnung

Die Strom- und Gaspreisbremse sind zum 31.12.2023 ausgelaufen. Damit rückt für entlastete Unternehmen nun das Thema Endabrechnung verbunden mit der Frist für die endgültige Selbsterklärung bis 31.05.2024 in den Fokus.

Die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft bereitet Sie in einem erweiterten Briefing auf die Anforderungen vor. In einem 90 Minuten-Video erklären die Experten die Pflichten und Fallstricke für Unternehmen bei der anstehenden Selbsterklärung.

Weitere Informationen zum Video-Briefing finden Sie unter: Online-Seminar
Strom- und Gaspreisbremse
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