Energiepreisbremsen: FAQ abermals aktualisiert

Die FAQ-Liste zur Strompreisbremse wurde auf Stand 22.11.2024 aktualisiert und steht über die Website der Prüfbehörde zum Download. In diesem Zuge wurden die FAQ zur Selbsterklärung der Höchstgrenzen angeglichen.

Als zentrale Neuerung wird das Vorgehen bei Weiterverteilung erläutert. Das betrifft Unternehmen, die Strom über das Netz beziehen und unmittelbar z.B. über eine Kundenanlage weiterleiten. Sie gelten nicht als Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Sinne des StromPBG.

Für Unternehmen, die Strom von sogenannten Weiterverteilern als Letztverbraucher beziehen oder selbst unter den aufgeführten Bedingungen Weiterverteiler sind, gelten spezielle Fristen. Beispielsweise reicht die Frist für die Stellung von Anträgen auf Feststellung der Höchstgrenzen bis zum 20.12.2024 oder die Frist zur Abgabe der finalen Selbsterklärung (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 StromPBG) bis 31.01.2025.

Die genauen Voraussetzungen und weitere Fristen sind den beiden FAQ zu entnehmen.

>> FAQ-Liste zur Strompreisbremse (Stand 22.11.2024)

>> FAQ Höchstgrenzen, Selbsterklärungen sowie Überwachungen durch die Prüfbehörde nach EWPBG und StromPBG (Stand 22.11.2024)

 
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