Energiepreisbremsen: FAQ aktualisiert

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die FAQ im Rahmen der Energiepreisbremsen aktualisiert. Es liegen nun die Version zur Strompreisbremse sowie zur Erdgas- und Wärmepreisbremse mit Stand 10.01.2024 vor. Zudem wurden die FAQ zur Selbsterklärung und Höchstgrenzen auf Stand 18.01.2024 gebracht.

Am 16.01.2024 stellte das BMWK ergänzend ein neues Muster für Unternehmen zur Ermittlung der EBITDA zur Verfügung.

>> FAQ Strompreisbremse (Stand 10.01.2024)

>> FAQ Erdgas- und Wärmepreisbremse (Stand 10.01.2024)

>> FAQ Selbsterklärung (Stand 18.01.2024)

>> EBITDA Vorlage (Stand 16.01.2024)

 
Veranstaltungshinweis: Energiepreisbremsen – Briefing zur Endabrechnung

Die Strom- und Gaspreisbremse laufen entgegen bisherigen Beschlüssen zum 31.12.2023 aus. Damit rückt für entlastete Unternehmen nun das Thema Endabrechnung verbunden mit der Frist für die endgültige Selbsterklärung bis 31.05.2024 in den Fokus.

Die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft bereitet Sie am 21. März 2024 in einem erweiterten Briefing auf die Anforderungen vor.

Weitere Informationen zum Online-Briefing finden Sie unter: Online-Seminar
Strom- und Gaspreisbremse
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