Energiepreisbremsen: FAQ Aktualisierung Februar

Die FAQ „Selbsterklärung von Unternehmen“ im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremse wurden aktualisiert. Das BMWK stellt die Version 13.0 mit Stand 15.02.2024 zum Download bereit:

>> FAQ Selbsterklärung (Stand 15.02.2024)

 
Veranstaltungshinweis: Energiepreisbremsen – Briefing zur Endabrechnung

Die Strom- und Gaspreisbremse sind zum 31.12.2023 ausgelaufen. Damit rückt für entlastete Unternehmen nun das Thema Endabrechnung verbunden mit der Frist für die endgültige Selbsterklärung bis 31.05.2024 in den Fokus.

Die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft bereitet Sie am 21. März 2024 in einem erweiterten Briefing auf die Anforderungen vor.

Weitere Informationen zum Online-Briefing finden Sie unter: Online-Seminar
Strom- und Gaspreisbremse
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