Energiepreisbremsen: FAQ Selbsterklärung aktualisiert
Von ISPEX am 5. Mrz 2025
Im Rahmen der Energiepreisbremsen wurden die FAQ abermals aktualisiert. Die FAQ zu Höchstgrenzen, Selbsterklärungen sowie Überwachungen durch die Prüfbehörde nach EWPBG und StromPBG liegen nun mit Stand 20.02.2025 (V. 21) vor.
Unter anderem wurden die Vorgaben zum Abschlussbericht zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht präzisiert. Die Frist zur Einreichung ist der 31.12.2025. Der Bericht muss einen von einem Prüfer testierten Nachweis über die Arbeitsplatzentwicklung zwischen dem 01.01.2023 bis zum 30.04.2025 enthalten. Darin sind insbesondere die Anzahl der VZA (Vollzeitäquivalente) zu den Stichtagen 01.01.2023 und 30.04.2025 aufzuführen. Überdies sind ggf. die Gründe für einen Arbeitsplatzabbau darzulegen. Falls Saisonarbeiter berücksichtigt werden sollen, findet eine Sonderregelung Anwendung.
>> FAQ Selbsterklärung, Stand 21.02.2025
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