Energiepreisbremsen: KOM ermöglicht Verlängerung

Die Europäische Kommission (KOM) hat am 20.11.2023 den Temporären Krisenrahmen in Teilen verlängert. Somit können die deutschen Beihilfen in Form der Strom- sowie Erdgas- und Wärmepreisbremse im angedachten Zeitraum bis 31.03.2023 gewährt werden. Der Abschnitt 2.4 des Befristeten Rahmens, Beihilfen zum Ausgleich der höheren Energiepreise, wird um sechs Monate bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Die deutsche Preisbremsenverlängerungsverordnung (PBVV) schöpft dies bei Weitem nicht aus.

Ob und wie die Preisbremsen angesichts der verfassungswidrigen Finanzplanung der Ampel-Regierung Bestand haben, bleibt abzuwarten. Die Finanzierung erfolgt aus dem WSF, der nach ähnlichem Muster wie der KTF unter Verletzung der Verfassung angelegt wurde.

>> Pressemitteilung der Europäischen Kommission

 
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