Energiepreisbremsen: Nochmals FAQ-Aktualisierungen
Von ISPEX am 2. Jul 2024
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die FAQ „Höchstgrenzen, Selbsterklärungen sowie Überwachungen durch die Prüfbehörde nach EWPBG und StromPBG“ nochmals nach Ende Abgabefrist aktualisiert. Es ergeben sich mit der Fassung vom 20.06.2024 (Version 16) Detailänderungen und Klarstellungen. Da die Frist zur Abgabe der Selbsterklärung bereits verstrichen ist, betrifft die Aktualisierung in erster Linie Unternehmen, die eine Fristverlängerung erhalten haben. Diese war bis zum 24.06.2024 zu beantragen.
Beispielsweise stellt das BMWK klar, dass bei der Ermittlung der Höchstgrenzen die Corona November- und Dezemberhilfe 2020 nicht herangezogen wird. Auch im Bereich Mietverhältnisse enthalten die FAQ neue Hinweise.
>> FAQ zu Höchstgrenzen und Selbsterklärungen (Stand 20.06.2024)
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