Energiepreisbremsen: Verlängerung beschlossen

Der Bundestag hat am 16.11.2023 die Verlängerung der Preisbremsen bei Strom sowie Erdgas- und Wärme bis zum 31.03.2024 beschlossen. Mit den über den Ausschuss für Klimaschutz und Energie eingebrachten Änderungen (BT-Drs. 20/9346) wurde ein Gleichlauf mit dem Temporären Krisenrahmen der EU (TCTF) beim Ende der Beihilfe erreicht. Die zuvor noch im Raum stehende Diskrepanz von einem zusätzlichen Monat über den TCTF hinaus, ist damit bereinigt.

Da die Regierung die Änderungswünsche des Bundestages berücksichtigt hat, ist das Verfahren auf parlamentarischer Ebene beendet (§ 47 StromPBG bzw. EWPBG § 39). Die Preisbremsenverlängerungsverordnung (PBVV) kann in Kraft treten. Die wettbewerbsrechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission steht nun noch aus.

Die Mittel für die Verlängerung der Preisbremsen werden aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) bereitgestellt und sind daher nicht unmittelbar durch die Schwierigkeiten des Klima- und Transformationsfonds (KTF) betroffen. Wie sich die Rechtsprechung auf die gesamte Finanzplanung auswirkt, wird sich in den nächsten Tagen zeigen.

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