Energiepreisbremsen: Verlängerung initiiert

Das BMWK hat die Verlängerung der Strom- bzw. Erdgas- und Wärmepreisbremsen auf den Weg gebracht. Ein entsprechender Referentenentwurf wurde am Montag zur Verbändeanhörung verschickt. In dem vorliegenden Entwurf zur Preisbremsenverlängerungsverordnung (PBVV) ist die Verlängerung der Preisbremsen bis 30. April 2024 vorgesehen.

Ohne die Verlängerung würden die Preisbremsen zum Ende des Jahres 2023 auslaufen. Die Verlängerungsverordnung bedarf der Zustimmung des Bundestages. Die Preisbremsen unterliegen als Beihilfe dem europäischen Wettbewerbsrecht und müssen entsprechend genehmigt werden. Das könnte weitere Anpassungen des Strompreisbremsegesetzes und des Erdgas- und Wärmepreisbremsegesetzes notwendig machen.

Die Umsetzung des Vorhabens steht entsprechend unter Zeitdruck. In diesem Jahr stehen nur noch vier Sitzungswochen im Bundestag zur Verfügung, in der alle rechtlichen Hürden genommen werden müssten. Die Verbändeanhörung fällt mit drei Tagen kurz aus.

Die erforderlichen Mittel für die Fortführung der Preisbremsen sollen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF) bereitgestellt werden. Im Bereich Strom beziffert der Entwurf die Kosten auf 6,4 Mrd. Euro, bei Gas- und Wärme auf 7,7 Mrd. Euro.

 
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