EnSaG im Bundesrat

Der Bundesrat wird sich am 14.12.2018 abschließend mit dem Energiesammelgesetz (EnSaG) befassen. Bei dem EnSaG handelt es sich um ein Einspruchsgesetz, d.h. der Bundesrat könnte noch sein Veto einlegen. Nach allgemeinem Dafürhalten ist dies unwahrscheinlich. Der Bundestag ist der Stellungnahme des Bundesrates vom 23.11.2018 weitgehend entgegengekommen.

>> Bundesrat Tagesordnung zur Sitzung am 14.12.2018 TOP 21

>> Gesetzesbeschluss des Bundestages Drs-Nr. 614/18