EnSiG: Änderungsentwurf eingebracht

Die Koalitionsfraktionen haben einen Entwurf zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 (EnSiG) und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften eingebracht. Dieser nimmt die von der Bundesregierung am 25. April beschlossene Formulierungshilfe auf.

Unter anderem sollen durch die Änderung die Verordnungsermächtigungen überarbeitet werden. Ziel ist laut BMWK, dass der Bund und die Behörden bei einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung weitreichende Handlungsmöglichkeiten zur Krisenbewältigung erhalten.

Weiterhin konkretisiert werden beispielsweise Maßnahmen wie Treuhandverwaltung und Enteignung von Unternehmen der kritischen Energieinfrastruktur im Sinne der Versorgungssicherheit. Vorgesehen sind auch Preisanpassungsrechte bei verminderten Gasimporten.

Mit dem Änderungsvorhaben geht eine Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes einher. Zum Beispiel sollen die Außerbetriebnahme und Stilllegung von Gasspeichern zukünftig der Bundesnetzagentur angezeigt und durch diese genehmigt werden müssen.

Das Gesetz soll am 29. April in die erste Lesung gehen.

>> BT-Drs. 20/1501 (PDF)