EnSiG: Novelle verabschiedet

Der Bundestag hat am 12. Mai 2022 die Änderung des Energiesicherungsgesetz (EnSiG) nach dem Entwurf der Regierungsfraktionen in der vom Ausschuss geänderten Fassung angenommen.

Unter anderem wird, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, die Möglichkeit einer Treuhandverwaltung über Unternehmen der kritischen Infrastruktur und als Ultima Ratio die Möglichkeit einer Enteignung geschaffen. Ebenso ist ein außerordentliches gesetzliches Preisanpassungsrecht entlang der gesamten Lieferkette für den Fall, dass Gaslieferungen nach Deutschland ausbleiben oder drastisch gekürzt werden, vorgesehen. Auf diesem Wege soll verhindert werden, dass Importeure in eine finanzielle Schieflage geraten, die kaskadenartige Auswirkungen auf den gesamten Markt haben kann. Einen solchen Eintritt einer erheblichen Minderung der Gasimportmengen nach Deutschland stellte die Bundesnetzagentur fest.

Das Gesetz ist durch den Bundesrat zustimmungspflichtig.

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