EnSTransV: Referentenentwurf zur Anpassung

Das Bundesfinanzministerium hat am 5. Oktober den Referentenentwurf zur Änderung der EnSTransV (Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung)* vorgelegt.

Aufgrund europäischer Beihilferechtsvorgaben müssen staatliche Beihilfen jenseits der vorgegebenen Meldeschwellen je Einzelbeihilfe veröffentlicht werden. Die EnSTransV regelt diese Vorgaben auf nationaler Ebene für den Strom- und Energiesteuerbereich.

Nach der ersten Durchsicht des Referentenentwurfs lassen sich bereits u.a. erste zentrale Punkte ausmachen: Die Meldeschwelle soll von 200.000 Euro auf 100.000 Euro je Einzelbeihilfe herabgesetzt werden. Die neue Meldeschwelle soll für einzeln gewährte Steuerbegünstigung gem. UEBLL/KUEBLL ab dem Kalenderjahr 2023 gelten.

Für Unternehmen, die entsprechende Beihilfen jenseits der Meldeschwelle je Einzelbeihilfe in Anspruch genommen haben, würde eine Rückwirkung eintreten und sich der Kreis der Anzeigepflichtigen bereits nächstes Jahr erweitern. Über die weitere Entwicklung wird ISPEX berichten.

*Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV), der Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)

>> Referentenentwurf Änderung EnSTransV (Stand 15.09.2023)

 
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