Entwurf GasNZV

Der bne (Bundesverband Neue Energiewirtschaft) nimmt Stellung zum Referentenentwurf des BMWi. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte diesen zur anstehenden Novellierung der GasNZV (Gasnetzzugangsverordnung) vorgelegt. Der Entwurf sieht die Zusammenlegung der Marktgebiete durch die Fernleitungsnetzbetreiber bis zum 1. April 2022 vor. Der bne unterstützt den Entwurf ausdrücklich und sieht viele Vorteile für die Gasabnehmer. Zudem mahnt der bne an, die Netzbetreiber zu mehr Transparenz zu verpflichten, um z.B. bei der Marktraumumstellungsumlage und deren Berechnung zu besser nachvollziehbaren Ergebnissen zu gelangen.

>> Pressemitteilung des bne

>> Referentenentwurf des BMWi (PDF)

>> Eckpunktepapier des BMWi zur Änderung (PDF)