Erdgas: Gasspeicherumlage erneut leicht gestiegen

THE hat am 16.11.2023 den Satz der sogenannten Gasspeicherumlage (Umlage nach § 35e EnWG) bekannt gegeben. Für das erste Halbjahr 2024 gilt nun ein Aufschlag von 0,1860 ct/kWh und damit 0,041 ct mehr als gegenwärtig. Die Steigerung fiel gegenüber der letzten Bekanntgabe im Mai moderat aus. Damals stellte sich mehr als eine Verdoppelung ein.

Die moderate Steigerung könnte damit zusammenhängen, dass THE in der Berechnung bereits eine längere Gesamtlaufzeit der Umlage zugrunde gelegt hat. Die Regierung plant eine entsprechende Verlängerung bis 2027.

Neben der Speicherumlage wird es 2024 auch zu einer Anpassung der CO2-Bepreisung kommen. Die Zertifikatpreise sollen entgegen der bisherigen Staffelung stärker steigen und für 2024 bei 40 €/t liegen. Daraus ergäbe sich ein CO2-Preis von 0,7255 ct/kWh. Die Anpassung des BEHG wird über das derzeit beratene Haushaltsfinanzierungsgesetz angepasst. Da der Gesetzgebungsprozess durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds bzw. zum Nachtragshaushalt unter Druck steht, darf diese Anpassung nur als vorläufig angesehen werden.

Die laufend aktualisierte Übersicht zu Umlagen und Entgelten Gas zum freien Download finden Sie auf unserer Übersichtsseite „Erdgas: Umlagen und Entgelt ab Oktober 2023“.

>> Erdgas: Umlagen und Entgelt ab Oktober 2023

>> Pressemitteilung der THE

 
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