Erdgas: Umlagen und Entgelt ab Oktober 2021

Ab dem 01.10.2021 wird es in Deutschland nur noch einen Marktgebietsverantwortlichen für Gas geben. Die beiden Marktgebiete von Gaspool und NetConnect Germany gehen dann endgültig im gesamtdeutschen Marktgebiet der Trading Hub Europe GmbH (THE) auf. Mit der Zusammenlegung der Marktgebiete werden auch die maßgebenden Entgelte und Umlagen für Gas vereinheitlicht.

Die für das Gaswirtschaftsjahr 2021/2022 festgelegten Sätze sind in der nachfolgenden Übersicht zusammengestellt:

Umlagen, Abgaben, Entgelte, Steuer, Erdgas, Gas, Gaswirtschaftsjahr 2021 2022, Ab 1.10.2021

Die Bilanzierungsumlage ist für das neue Gaswirtschaftsjahr 2021/2022 für alle Lieferstellen mit 0,000 ct/kWh festgelegt. Für RLM-Lieferstellen im Marktgebiet NCG ergibt sich damit eine kleine Entlastung. Hier liegt die RLM-Bilanzierungsumlage bis zum 01.10.2021 noch bei 0,010 ct/kWh.

Eine Konvertierungsumlage wird auch im neuen Marktgebiet weiterhin nicht erhoben. Das Konvertierungsentgelt, das bei einer Konvertierung von H-Gas zu L-Gas anfällt, beträgt ab Oktober 0,045 ct/kWh und bleibt damit für Kunden im bisherigen Marktgebiet NCG stabil. Im Marktgebiet Gaspool liegt das Entgelt derzeit mit 0,039 ct/kWh etwas darunter.

Die Erdgassteuer und die Konzessionsabgabe sind unabhängig von der Marktgebietszuordnung oder vom Gaswirtschaftsjahr zu sehen. Die Erdgassteuer bleibt unverändert bei 0,550 ct/kWh. Der Konzessionsabgabesatz für Sondervertragskunden mit einem Erdgasbezug bis 5 Mio. kWh/a beläuft sich ebenfalls unverändert auf 0,03 ct/kWh.

>> Übersicht der Preisbestandteile ab 01.10.2021 als PDF