Erdgas: Umlagen und Entgelt ab Oktober 2022
Von ISPEX am 19. Aug 2022
THE hat am 18. August 2022 die neuen Sätze für die Umlagen und Entgelte für das Gaswirtschaftsjahr (GWJ) 2022/2023 bekannt gegeben. In diesem Jahr kommen erstmals die neuen Umlagen Gasbeschaffungsumlage und Gasspeicherumlage hinzu. Abweichend von den schon bestehenden Zuschlägen wird die Höhe der Sätze in eigenen Intervallen aktualisiert. Bereits zum Jahreswechsel werden neue Werte festgesetzt.
Wie erwartet ergibt sich mit der Gasbeschaffungsumlage von 2,4190 ct/kWh eine deutliche Erhöhung. Auch die Gasspeicherumlage mit 0,0590 ct/kWh trägt zur Verteuerung des Endpreises bei. Die übrigen Umlagen und Entgelte wurden teilweise erhöht. Die Bilanzierungsumlage liegt nun für RLM-Abnahme bei 0,3900 ct/kWh bzw. bei SLP-Belieferung bei 0,5700 ct/kWh. Im laufenden Gaswirtschaftsjahr wird nichts angerechnet (0,0000 ct/kWh), ebenso wie bei der Konvertierungsumlage. Diese schlägt ab Oktober mit 0,038 ct/kWh zu Buche. Konstant bleibt das Konvertierungsentgelt, das bei der Konvertierung von H-Gas nach L-Gas fällig wird (0,0450 ct/kWh).
Zusätzlich zu Umlagen und Entgelten werden unabhängig vom Gaswirtschaftsjahr die Energiesteuer mit 0,5500 ct und die CO2-Bepreisung mit 0,5460 ct (ab 2023: 0,6370 ct) auf die Kilowattstunde aufgeschlagen.
>> Übersicht der Preisbestandteile ab 01.10.2022 als PDF (Stand 19.08.2022)
UPDATE am 4. Okt 2022
Erdgas: Umlagen und Entgelt ab Oktober 2022 ohne Gasbeschaffungsumlage
Die Gasbeschaffungsumlage wurde am 1. Oktober 2022 per Verordnung rückwirkend abgeschafft. Die nächste automatische Anpassung findet für das erste Halbjahr 2023 in Form der neu festgesetzten Speicherumlage nach § 35e EnWG statt.
>> Übersicht der Preisbestandteile ab 01.10.2022 als PDF (Stand 04.10.2022)
Erdgas: Umlagen und Entgelt erstes Halbjahr 2023 inklusive angepasster Gasspeicherumlage und CO2-Bepreisung
Die THE hat am 15.11.2022 die Höhe der Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG für das erste Halbjahr 2023 bekannt gegeben. Diese bleibt weiterhin bei 0,0590 ct/kWh. Durch eine Änderung des BEHG verschiebt sich die Anhebung der CO2-Bepreisung um ein Jahr. Somit werden 2022 und 2023 jeweils 0,5460 ct/kWh bei Erdgas aufgeschlagen.
>> Übersicht der Preisbestandteile ab 01.10.2022 als PDF (Stand 15.11.2022)
UPDATE am 15. Jun 2023
Erdgas: Umlagen und Entgelt ab 1. Juli bis Ende des Gaswirtschaftsjahres 2022/2023
Die marktgebietsverantwortliche Tradinghub (THE) hat die Höhe der Speicherumlage nach § 35e EnWG bekannt gegeben. Ab 1. Juli werden 0,1450 ct/kWh bei Gas aufgerechnet. Damit liegt der Satz mehr als doppelt so hoch wie im ersten Halbjahr (0,0590 ct/kWh).
Die nächste Anpassung erfolgt für das erste Halbjahr 2024 und wird Mitte November veröffentlicht. Die für das zweite Halbjahr 2023 festgesetzte Höhe der Speicherumlage läuft somit ein Quartal in das Gaswirtschaftsjahr 2023/2024.
>> Übersicht der Preisbestandteile ab 01.07.2023 als PDF (Stand 16.05.2023)