Erdgas: Umlagen und Entgelt ab Oktober 2024
Von ISPEX am 15. Aug 2024
Die Marktgebietsverantwortliche THE hat die neuen Sätze für Umlagen und Entgelte für das Gaswirtschaftsjahr 2024/2025 ab 1. Oktober 2024 veröffentlicht. Demnach bleiben die RLM-Bilanzierungsumlage, die SLP-Bilanzierungsumlage sowie die Konvertierungsumlage bei Null. Gegenüber dem laufenden Gaswirtschaftsjahr (GWJ) ergibt sich praktisch keine Veränderung. Lediglich das Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas beträgt derzeit noch 0,0210 ct/kWh und wird ab Oktober ebenfalls mit 0,0000 ct/kWh berechnet. Das Konvertierungsentgelt wird nur erhoben, wenn beim Bezug tatsächlich eine Konvertierung anfällt.
Die übrigen Aufschläge auf Gas sind überwiegend bereits bekannt. Die Energiesteuer von 0,5500 ct/kWh läuft unabhängig vom GWJ weiter. Die sog. Speicherumlage (Umlagemechanismus nach § 35e EnWG) wird mit 0,2500 ct/kWh bis Ende des Jahres veranschlagt. Mitte November dieses Jahres wird die Höhe für das erste Halbjahr 2025 bekannt gegeben und wiederum Mitte Mai nächsten Jahres für das übrige Jahr 2025. Die CO2-Bepreisung nach BEHG erfolgt bis Jahresende mit 0,8163 ct/kWh. Für 2025 sind dann 0,9977 ct/kWh fällig.
>> Übersicht der Preisbestandteile ab 01.10.2024 als PDF (Stand 15.08.2024)