Erdgas: Umlagen und Entgelt ab Oktober 2025

Die Marktgebietsverantwortliche THE hat die neuen Sätze für Umlagen und Entgelte für das Gaswirtschaftsjahr 2025/2026 ab 1. Oktober 2025 bekannt gegeben. Die Umlagen bleiben praktisch konstant: Die RLM-Bilanzierungsumlage sowie die SLP-Bilanzierungsumlage stehen weiterhin bei null. Nur bei der Konvertierungsumlage ergibt sich eine minimale Erhöhung von derzeit 0,0000 ct/kWh auf dann 0,0180 ct/kWh.

Es fällt auch im kommenden Gaswirtschaftsjahr (GWJ) kein Konvertierungsentgelt an. Dieses wird ohnehin nur erhoben, wenn beim Bezug tatsächlich eine Konvertierung von H-Gas nach L-Gas notwendig ist.

Steuer, Umlagen, Entgelt, CO2-Bepreisung im Gaswirtschaftsjahr 2025/2026

Die Energiesteuer von 0,5500 ct/kWh läuft unabhängig vom GWJ weiter.

Zwei weitere Preiskomponenten können gegenwärtig noch nicht sicher benannt werden. Die sog. Speicherumlage (Umlagemechanismus nach § 35e EnWG) wird mit 0,2500 ct/kWh bis Ende des Jahres abgerechnet. Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, das Umlagekonto bis zum Ende des Jahres aus dem Bundeshaushalt vollständig auszugleichen. Die Umlage würde dann ab 1. Januar dauerhaft entfallen. Dieses Vorhaben ist noch nicht rechtsverbindlich umgesetzt.

Der nationale Brennstoff-Emissionshandel nach BEHG geht 2026 in sein letztes Jahr, bevor dieser durch den EU-ETS 2 abgelöst wird. Für das Übergangsjahr ist eine Handelsphase mit einen Zertifikat-Preiskorridor von 55 €/t bis 65 €/t vorgesehen. Das entspricht einer CO2-Bepreisung von 0,9977 ct/kWh bis 1,1791 ct/kWh bei Gas.

>> Pressemitteilung der THE

>> Übersicht der Preisbestandteile ab 01.10.2025 als PDF (Stand 14.08.2025)

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Andreas Seegers

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