Erdgas: Umlagen und Entgelt ab Oktober 2023
Von ISPEX am 17. Aug 2023
Der Marktgebietsverantwortliche THE hat die neuen Sätze für Umlagen und Entgelte für das Gaswirtschaftsjahr 2023/2024 bekannt gegeben. Demnach werden die RLM- und die SLP-Bilanzierungsumlage ab 01.10.2023 auf 0,00 ct/kWh gesenkt. Bisher lagen diese bei 0,39 ct/kWh (RLM-Lieferstellen) bzw. 0,5700 ct/kWh (SLP-Lieferstellen). Auch die Konvertierungsumlage fällt ab Oktober von derzeit 0,038 ct/kWh auf 0,00 ct/kWh. Das Konvertierungsentgelt sinkt dagegen nur leicht von 0,045 ct/KWh auf 0,021 ct/kWh.
Die weiteren gesetzlichen Kostenbestandteile bei Erdgas laufen unabhängig vom Gaswirtschaftsjahr. So beläuft sich die Energiesteuer wie bereits seit Jahren weiterhin unverändert auf 0,550 ct/kWh. Die CO2-Bepreisung im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels (BEHG) wird jeweils Kalenderjährlich angepasst. Hier sind bis zum Jahreswechsel 0,544 ct/kWh fällig – entsprechend einem CO2-Preis von 30,00 €/t. Wie seit langem bekannt, sollen die CO2-Zerftifikatpreise und somit die Belastung auf den Gaspreis steigen. Gesetzlich ist Stand August für 2024 ein CO2-Preis von 35 €/t vorgesehen (§ 10 Abs. 2 Nr. 4 BEHG). Allerdings beabsichtigt die Bundesregierung laut Medienberichten eine Erhöhung auf 40 €/t vorzunehmen. Sobald die vorgesehenen Änderungen beschlossen sind, informieren wir umgehend.
Die Umlage nach § 35e EnWG (Speicherumlage/Gasspeicherumlage) – derzeit 0,145 ct/kWh – wird jeweils halbjährlich angepasst. Der neue Umlagesatz für das erste Halbjahr 2024 wird voraussichtlich Mitte November bekannt gegeben.
>> Übersicht der Preisbestandteile ab 01.10.2023 als PDF (Stand 17.08.2023)
UPDATE am 16. November 2023
Erdgas: Angepasste Speicherumlage 1. Halbjahr 2024
THE hat am 16.11.2023 den Satz der sogenannten Gasspeicherumlage (Umlage nach § 35e EnWG) bekannt gegeben. Für das erste Halbjahr 2024 gilt nun ein Aufschlag von 0,1860 ct/kWh und damit 0,041 ct mehr als gegenwärtig. Die Steigerung fiel gegenüber der letzten Bekanntgabe im Mai moderat aus. Damals stellte sich mehr als eine Verdoppelung ein.
Die moderate Steigerung könnte damit zusammenhängen, dass THE in der Berechnung bereits eine längere Gesamtlaufzeit der Umlage zugrunde gelegt hat. Die Regierung plant eine entsprechende Verlängerung bis 2027.
Neben der Speicherumlage wird es 2024 auch zu einer Anpassung der CO2-Bepreisung kommen. Die Zertifikatpreise sollen entgegen der bisherigen Staffelung stärker steigen und für 2024 bei 40 €/t liegen. Daraus ergäbe sich ein CO2-Preis von 0,7255 ct/kWh. Die Anpassung des BEHG wird über das derzeit beratene Haushaltsfinanzierungsgesetz angepasst. Da der Gesetzgebungsprozess durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds bzw. zum Nachtragshaushalt unter Druck steht, darf diese Anpassung nur als vorläufig angesehen werden.
>> Übersicht der Preisbestandteile ab 01.10.2023 als PDF (Stand 16.11.2023)
UPDATE am 15. Dezember 2023
Erdgas: CO2-Bepreisung für 2024
Der Bundestag hat am 15.12.2023 neben dem Nachtragshaushalt für 2023 auch das Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen. Damit passierte u.a. die Umstellung auf einen steileren Pfad bei der CO2-Bepreisung für 2024 und 2025 den Bundestag.
Gemäß den Änderungen aus dem Gesetzesbeschluss (BT-Drs. 20/9792) ergeben sich bei der CO2-Bepreisung Zertifikatpreise von 45 Euro pro Tonne für 2024 und 55 Euro pro Tonne für 2025 (BEHG § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 bzw. Nr. 5 n.F.). Für nächstes Jahr müssen Unternehmen daher u.a. mit einem Aufschlag von 0,8163 ct/kWh bei Gas rechnen.
>> Übersicht der Preisbestandteile ab 01.10.2023 als PDF (Stand 15.12.2023)
UPDATE am 21. Mai 2024
Erdgas: Wieder Erhöhung Gasspeicherumlage
THE hat die Höhe für die sogenannte Gasspeicherumlage (Umlage nach § 35e EnWG) für das zweite Halbjahr 2024 veröffentlicht. Ab 1. Juli 2024 gilt ein Satz von 0,2500 ct/kWh. Damit steigt die Umlage zum dritten Mal in Folge leicht an und beträgt 0,064 ct/kWh mehr als in den ersten beiden Quartalen 2024.
Der ab 1. Juli 2024 erhobene Satz bleibt im ersten Viertel des neuen Gaswirtschaftsjahres 2024/2025 ab nächsten Oktober unverändert. Die Höhe der Gasspeicherumlage für das erste Halbjahr 2025 wird im November 2024 bekannt gegeben.
>> Übersicht der Preisbestandteile ab 01.07.2024 als PDF (Stand 21.05.2024)
UPDATE am 20. November 2024
Erdgas: Minimale Erhöhung der Gasspeicherumlage
Die sogenannte Gasspeicherumlage (Umlage nach § 35e EnWG) für das erste Halbjahr 2025 wurde durch die marktgebietsverantwortliche THE veröffentlicht. Ab 1. Januar 2025 gilt ein Satz von 0,2990 ct/kWh. Damit steigt die Umlage minimal an und beträgt 0,049 ct/kWh mehr als im laufenden Halbjahr 2024.
Die Höhe der Gasspeicherumlage für das zweite Halbjahr 2025 wird im Mai 2025 bekannt gegeben. Diese gilt dann noch für das erste Quartal im neuen Gaswirtschaftsjahr 2025/2026.
>> Übersicht der Preisbestandteile ab 01.07.2024 als PDF (Stand 21.11.2024)
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