Erdgas: Umlagen und Entgelt ab Oktober 2023

Der Marktgebietsverantwortliche THE hat die neuen Sätze für Umlagen und Entgelte für das Gaswirtschaftsjahr 2023/2024 bekannt gegeben. Demnach werden die RLM- und die SLP-Bilanzierungsumlage ab 01.10.2023 auf 0,00 ct/kWh gesenkt. Bisher lagen diese bei 0,39 ct/kWh (RLM-Lieferstellen) bzw. 0,5700 ct/kWh (SLP-Lieferstellen). Auch die Konvertierungsumlage fällt ab Oktober von derzeit 0,038 ct/kWh auf 0,00 ct/kWh. Das Konvertierungsentgelt sinkt dagegen nur leicht von 0,045 ct/KWh auf 0,021 ct/kWh.
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Die weiteren gesetzlichen Kostenbestandteile bei Erdgas laufen unabhängig vom Gaswirtschaftsjahr. So beläuft sich die Energiesteuer wie bereits seit Jahren weiterhin unverändert auf 0,550 ct/kWh. Die CO2-Bepreisung im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels (BEHG) wird jeweils Kalenderjährlich angepasst. Hier sind bis zum Jahreswechsel 0,544 ct/kWh fällig – entsprechend einem CO2-Preis von 30,00 €/t. Wie seit langem bekannt, sollen die CO2-Zerftifikatpreise und somit die Belastung auf den Gaspreis steigen. Gesetzlich ist Stand August für 2024 ein CO2-Preis von 35 €/t vorgesehen (§ 10 Abs. 2 Nr. 4 BEHG). Allerdings beabsichtigt die Bundesregierung laut Medienberichten eine Erhöhung auf 40 €/t vorzunehmen. Sobald die vorgesehenen Änderungen beschlossen sind, informieren wir umgehend.

Die Umlage nach § 35e EnWG (Speicherumlage/Gasspeicherumlage) – derzeit 0,145 ct/kWh – wird jeweils halbjährlich angepasst. Der neue Umlagesatz für das erste Halbjahr 2024 wird voraussichtlich Mitte November bekannt gegeben.

>> Übersicht der Preisbestandteile ab 01.10.2023 als PDF (Stand 17.08.2023)

 
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Sie finden die Übersicht mit den neuen Terminen hier.
 

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