Erfahrungen EEG

Die Bundesregierung zieht in einer Unterrichtung eine positive Bilanz der Reformen des EEG. In Form einer Unterrichtung legt die Regierung dar, dass die Neuerungen im EEG und KWKG dazu beigetragen hätten, dass die Energiewende für alle Beteiligten planbarer und kosteneffizienter geworden sei.

Die Ausschreibungen seien mit Ausnahme der Problematik der Bürgerenergiegesellschaften zufriedenstellend. In der Unterrichtung werden weiter Details zu Stand und Entwicklung bei den verschiedenen regenerativen Energieformen genannt. Zudem werden die Wirkungen der wettbewerblichen Ausschreibungen auf die Förderhöhe nach Energieträger beleuchtet. Das letzte Kapitel nennt Zahlen zur Verteilung der Ausbaukosten und Entwicklung der EEG-Umlage bzw. zur Besonderen Ausgleichsregelung und Eigenverbrauch. Beispielsweise habe die Solarenergie den größten Anteil mit 2,71 ct/kWh an der EEG-Umlage im Jahr 2018. Im Vergleich dazu fallen Geothermie und Gase mit 0,11 ct/kWh nur gering aus. Der Anteil der an der EEG-Umlage für Solarenergie sinke jedoch seit 2012 kontinuierlich, wohingegen der Anteil für Windkraft auf See ansteige. Für den Effekt der Besonderen Ausgleichsregelung gibt die Bundesregierung einen rein rechnerischen Differenzbetrag von 1,46 ct/kWh für das Jahr 2016 an. Unter statischen Betrachtung, dass ein gleichbleibender Stromverbrauch derselben begünstigten Unternehmen zugrunde läge, hätte die EEG-Umlage also im Jahr 2016 4,89 ct/kWh statt 6,35 ct/kWh betragen.

>> Unterrichtung Drucksache 19/3030 (PDF)