Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG) beschlossen

Der Bundestag hat mehrere Gesetzesänderungen durch das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG) umgesetzt. Das EKBG wurde am 8. Juli 2022 in der vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung angenommen (BT-Drs. 20/2356, BT-Drs. 20/2594). Das zustimmungspflichtige Gesetz passierte am 9. Juli den Bundesrat und kann nach Verkündung in Kraft treten.

Neben der Reduktion der Gasverstromung mittels Anpassung des EnWG ergeben sich unter anderem neue Maßgaben bei der Weitergabe von Mehrkosten im Falle von wegbrechenden Gasimporten durch Änderungen des EnSiG. ISPEX wird hierzu im Detail berichten.

>> BT-Drs. 20/2356

>> BT-Drs. 20/2594

>> Textarchiv des Deutschen Bundestages

>> Bundesrat Sitzung am 08.07.2022

 
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