Erste Ausschreibung Kohleausstieg

Die Bundesnetzagentur hat die erste der Ausschreibungen auf Grundlage des Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) eröffnet. Gebotstermin ist der 1. September 2020. Teilnahmeberechtigt sind Betreiber von Steinkohleanlagen oder Braunkohle-Kleinanlagen bis 150 MW. Die Ausschreibungen ziehen sich bis zum Jahr 2027 und dienen der Reduktion der Kohleverstromung.

In dem Verfahren geben die Anlagenbetreiber einen Gebotswert an, zu dem sie bereit sind, auf die Verfeuerung von Kohle in ihrer Anlage zu verzichten. Der Gebotswert und der CO2-Ausstoß der Anlage fließen in die Zuschlagsentscheidung ein. Bei Überzeichnung erhalten grundsätzlich diejenigen Betreiber zuerst einen Zuschlag, die das geringste Gebot pro Tonne CO2-Reduktion abgegeben haben. Für den Verzicht auf die Verfeuerung von Kohle erhält der Anlagenbetreiber einen Steinkohlezuschlag.

Die Ausschreibungsrunde mit Gebotstermin 1. September 2020 umfasst 4.000 Megawatt stillzulegende elektrische Leistung. Als Höchstpreis sind 165.000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung gesetzt. Nicht zugelassen sind in dieser Runde Anlagen südlich des Mains.

Gegenwärtig ist noch ein Eilantragsverfahren beim Bundesverfassungsgericht gegen das KVBG und im Speziellen die Ausschreibungsrunde anhängig. Die STEAG hatte am 30. Juli einen Eilantrag eingereicht, da sie sich in ihren Grundrechten verletzt sieht.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

>> Ausschreibungsverfahren auf der Internetseite der Bundesnetzagentur

>> Eilantrag gegen KVBG