Erste gemeinsame Ausschreibung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die erste gemeinsame Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen eröffnet. Der Gebotstermin ist der 1. April dieses Jahres, allerdings sind durch die Osterfeiertage Gebote bis zum 3. April möglich. Das Höchstgebot beträgt 8,84 Cent/kWh.

Die Regelungen des EEG finden bei beiden Technologien Anwendung. Unterschiede ergeben sich in den Details, z.B. andere Vergütungsberechnungen. Hervorzuheben ist, dass die Privilegien der Bürgerenergiegesellschaften in der gemeinsamen Ausschreibung nicht angewendet werden.

Eine Besonderheit besteht in der sogenannten Verteilernetzkomponente, die in Verteilernetzausbaugebieten greift. Es handelt sich um einen Malus in Landkreisen, bei denen im Verhältnis zur Last viele Anlagen errichtet wurden. Die Bundesnetzagentur gibt jährlich die Gebiete und die Höhe Komponente bekannt.

>> Pressemitteilung der BNetzA