Erweiterung EKDP geplant

Bundeswirtschaftsminister Habeck hat am 13. September die Erweiterung des Energiekostendämpfungsprogramms (EKDP) angekündigt. Mehr Mittelständler aus allen Wirtschaftssektoren, die von den steigenden Energiekosten stark betroffen sind, sollen künftig leichter Zuschüsse erhalten können. Dazu soll eine zusätzliche Programmlinie (KMU-Stufe) als branchenübergreifendes Zuschussprogramm für den Mittelstand eingerichtet werden. Dies war das zentrale Ergebnis des Mittelstandsgipfels vom Dienstag.

Zielgruppe der neuen Programmlinie für den Mittelstand sollen laut Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums energieintensive mittelständische Unternehmen sein, und zwar unabhängig davon, ob sie einer Branche nach dem Anhang I der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) angehören. So soll die Programmlinie über das produzierende Gewerbe hinaus, auch bei Handwerksbetrieben und in der Dienstleistungswirtschaft, wirken. Die Systematik des Energiekostendämpfungsprogramms soll bei den Kriterien weiter gelten.

Das Hilfsprogramm unterliegt dem europäischen Beihilferecht. Über eine Erweiterung des Beihilferahmens wird das Bundeswirtschaftsministerium mit der EU-Kommission Gespräche aufnehmen. Unter anderem sollen die Beihilfen so bis mindestens April 2024 verlängert werden können.

Angedacht ist, dass die Zuschüsse für energieintensive mittelständische Unternehmen so schnell wie möglich ausgezahlt werden können, möglichst sogar rückwirkend ab September.

Die Bundesregierung erörtert laut Habeck eine zusätzliche Erweiterung des bestehenden Energiekostendämpfungsprogramms. So soll das Programm in Stufe 1 und 2 unter bestimmten Voraussetzungen für alle Branchen der Industrie geöffnet und insgesamt zeitlich zu verlängert werden.

Auch an anderer Stelle erarbeitet die Bundesregierung die Umsetzung von Hilfen. Soll z.B. der sogenannte Spitzausgleich für Unternehmen des produzierenden Gewerbes verlängert werden.

>> Pressemitteilung BMWK

 
Welche Neuerungen werden für 2023 relevant? Welche neuen Fristen und Anforderungen kommen auf Sie zu?

Auch in diesem Jahr machen wir Sie im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Energy Compliance mit den wichtigsten „Energiesteuern und Abgaben 2023“ vertraut – wieder im 4. Quartal, diesmal aber in verschiedenen Online- und Präsenzformaten. Vermeiden Sie Fehler und Versäumnisse und sichern Sie so Ihrem Unternehmen Vergünstigungen und Erleichterungen.

Die aktuellen Termine finden Sie hier.