EU: Einigung zu Strommarktreform

Die EU-Energieminister haben sich gestern final auf eine Reform des Strommarktes geeinigt. Dabei sind an den wesentlichen Marktmechanismen keine Änderungen vorgesehen. Das Ziel, extreme Preisschwankungen zu verhindern, soll in erster Linie vielmehr indirekt durch eine geringere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern erreicht werden. Im Einzelnen ist insbesondere vorgesehen:

  • Langfristige Subventionen der Staaten in bestimmte Neuanlagen (AKW, Geothermie, PV, Wasserkraft ohne Reservoirs, Windkraft) sollen künftig in Form von zweiseitigen Differenzverträgen erfolgen.
  • Auch PPA sollen verstärkt dem Ausbau CO2-armer Anlagen dienen, indem die Staaten Kreditgarantien auflegen, welche Anlagenbetreiber vor einem Zahlungsausfall des Käufers absichern. Diese Maßnahme soll den Marktzugang für KMU erleichtern.
  • Ferner besteht nun dauerhaft die Möglichkeit, eine Strompreiskrise regional oder EU-weit auszurufen, wenn die Großhandelspreise über 180 €/MWh ansteigen und zugleich um das 2,5-fache über dem Mittel der fünf vorherigen Jahre liegen und zudem erwartet wird, dass das erhöhte Preisniveau für mindestens sechs Monate andauert. Alternativ erlaubt ein Anstieg der Endkundenpreise um 70 % für eine Dauer von mindestens drei Monaten eine Krise auszurufen. In diesem Fall dürfen die Staaten vorübergehend für bestimmte Verbraucher die Preise setzen.
  • Darüber hinaus soll die Liquidität im Intraday-Handel gesteigert werden. Dazu müssen die Marktplatzbetreiber künftig ihre entsprechenden Orderbücher für die einzelnen Gebotszonen offenlegen.

>> Pressemitteilung des Europäischen Rates

 
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