EU-KOM: Vorschlag Notfallmaßnahmen hohe Energiepreise

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur „Verordnung des Rates zu Notfallmaßnahmen zur Bewältigung der hohen Energiepreise“ vorgestellt. Damit die Maßnahmen wie geplant vom 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 greifen können, muss der Vorschlag vom Rat der Europäischen Union angenommen werden.

Aus dem vorliegenden Entwurf sind vier Maßnahmen hervorzuheben.

Die Mitgliedsstaaten sollen auf Zielvorgaben zur Senkung des Stromverbrauchs verpflichtet werden. Der monatliche Bruttostromverbrauch soll um mindestens 10 Prozent gegenüber dem durchschnittlichen Monatsverbrauch in den vorangegangenen fünf Jahren reduziert werden. Die Spitzenlast soll zudem um mindestens 5 Prozent gesenkt werden. Die Maßnahmen sind in den Mitgliedsländern umzusetzen.

Im Energiesektor soll eine befristete Erlösobergrenze von 180 Euro pro MWh für Stromerzeuger, die Strom zu geringeren Kosten produzieren (z.B. EE, Abfall, Kohle, Kernenergie) gelten. Die Mitgliedsstaaten schöpfen die Erlöse oberhalb der Grenze ab und verwenden die Mittel zur Unterstützung von Privathaushalten und Unternehmen. Schärfere Vorgaben bei der Erlösobergrenze sollen durch die Mitgliedsstaaten beschlossen werden. Ausnahmen z.B. bei kleineren Stromerzeugern (installierte Leistung < 20 kW) sind zulässig.

Bei der Strompreisbildung sollen staatliche Eingriffe ermöglicht werden. Darunter fallen u.a. die Festlegung regulierter Preise für KMU oder Festsetzung von Strompreisen unterhalb deren Gestehungskosten.

Ein Solidaritätsbeitragbeitrag von Öl- und Gasunternehmen soll eingeführt werden. Die Höhe soll mindestens 33 Prozent der Überschussgewinne des Unternehmens im Geschäftsjahr 2022. Darunter sind die Gewinne zu verstehen, die um mehr als 20 Prozent über den Durchschnittsgewinnen der drei vorangegangenen Jahre liegen. Die Einnahmen sollen ebenfalls zur Stützung von Privathaushalten und Unternehmen herangezogen werden. Energieintensive Unternehmen sollen beispielsweise davon profitieren, sofern sie im Gegenzug in Erneuerbare Energien, Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren.

Neben dem Vorschlag hat die EU-KOM liegen weitere Maßnahmen auf dem Tisch. Das umfasst z.B. eine Preisobergenze für Gas, Überprüfung des befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen, Reform des Strommarktdesigns.

>> Pressmitteilung der Europäischen Kommission

>> Q&A Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise (PDF)

 
Das Prinzip der „ökologischen Gegenleistung“ kommt!

Vergünstigungen und Privilegien im Energiebereich waren bisher meist allein an Effizienzmaßnahmen im Unternehmen gebunden. Mit den Gesetzesreformen kommt das verpflichtende Investment in Dekarbonisierung oder Erneuerbare Energien hinzu.

Wir stellen Ihnen in unserem Online-Seminar die „Gegenleistung der Unternehmen im Energierecht“ vor. Details zum Seminar und Buchungsmöglichkeiten finden Sie hier.