EU-Kommission genehmigt KWK-Förderregelung

Laut einer Mitteilung der Europäischen Kommission wurde die Einigung zur Neuregelung der KWK-Förderung beihilferechtlich genehmigt. Wettbewerbskommissarin Vestager und Wirtschaftsminister Altmaier hatten sich bereits im Mai auf eine Regelung zur Umlagereduzierung bei Strom aus KWK-Anlagen verständigt.

Hintergrund hierzu war, dass seit Januar 2018 die volle EEG-Umlage bei eigenerzeugtem und eigenverbrauchtem Strom aus Neuanlagen fällig wurde, da die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung zuvor nicht verlängert hatte.

Die Prüfung der Europäischen Kommission umfasste insbesondere die Vereinbarkeit mit den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (UEBLL). Im Ergebnis entspricht die (geplante) Förderpraxis dem Beihilferecht, „ … da sie eine Überkompensation der Eigenversorgung durch hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung verhindern soll und beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten werden.“

Die gesetzgeberische Umsetzung soll voraussichtlich nach der Sommerpause erfolgen.

>> ISPEX berichtete im Mai hierzu

>> ISPEX-Infografik zur Verständigung (9.5.2018)

>> Pressemitteilung der Europäischen Kommission