EU-Kommission genehmigt Steinkohle-Ausstieg

Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für weite Teile des Kohleausstiegsgesetzes, insbesondere die Entschädigungsregelungen für Steinkohlekraftwerke erteilt. Die Stilllegung bei der Steinkohle erfolgt im wettbewerblichen Ausschreibungssystem und ist demnach vereinbar mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europäischen Binnenmarkt.

Die erste Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur aus dem August kann somit abgeschlossen werden. Die nächste Ausschreibungsrunde steht für Dezember 2020 an. Die geplante letzte Ausschreibungsrunde im Jahr 2027 soll im Sinne eines hohen Wettbewerbsniveaus entfallen.

Laut Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums wird die Europäische Kommission aller Voraussicht nach ein sogenanntes förmliches Prüfverfahren bei Braukohle eröffnen. Dies dient der Rechtssicherheit, da in der Vergangenheit die Europäische Gerichtsbarkeit wichtige beihilferechtliche Genehmigungen der EU-Kommission wegen eines Verzichts auf ein förmliches Prüfverfahren aufgehoben hat.

Beim Ausstieg aus der Braunkohleverstromung ist aufgrund der geringen Anzahl von Marktteilnehmern keine wettbewerbliche Ermittlung der Entschädigungen über eine Ausschreibung möglich. Daher hat man eine Verhandlungslösung mit Entschädigungszahlungen und der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den betroffenen Unternehmen vorgesehen. Ein Prüfverfahren würde dieses Vorgehen nicht in Frage stellen.

>> Pressemitteilung des BMWi