Festlegung Verteilernetzausbaugebiete

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat erste Schritte zur gemeinsamen Ausschreibungen für Windkraft und Solaranlagen für das Jahr 2018 getätigt. In einer Festlegung der Verteilernetzausbaugebiete sollen Anlagen gemeinsam ausgeschrieben und beaufschlagt werden. Der Gebotsaufschlag, die sogenannte Verteilernetzkomponente, wird für beide Arten getrennt berechnet. Laut BNetzA sollen mit dem Gebotsaufschlag Kosten der Netz- und Systemintegration, die durch den Zubau neuer Windenergieanlagen und Solaranlagen in den Verteilernetzen entstehen, berücksichtigt werden.

>> Pressemitteilung der BNetzA