Förderaufruf Elektromobilität

Das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat den vierten Förderaufruf zum Programm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ gestartet.

Grundsätzlich gefördert wird die Errichtung von öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur (bis einschließlich 22 Kilowatt) und öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur (größer als 22 Kilowatt) an neuen Standorten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation. Weiterhin sind bei Nachweis eines zusätzlichen Mehrwerts die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten, die vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie betrieben wurden im Förderprogramm enthalten.

Im vierten Förderaufruf sind Projekte für Schnellladeinfrastruktur und Aufrüstung bzw. Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur ausgeklammert.

Das Volumen dieser Runde beträgt bis zu 3,0 Mio. EUR für den Neuaufbau von öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

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