Förderprogramme BEG / EBN

Ab 2021 werden drei Programme zur Förderung des klimaneutralen Gebäudebestandes in dem neuen Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt. In dem neuen Zuschnitt gehen die bisherigen Förderprogramme Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich, inklusive CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt auf.

Das gebündelte Programm umfasst selbst drei Teilprogramme: Wohngebäude (BEG WG),
Nichtwohngebäude (BEG NWG), Einzelmaßnahmen (BEG EM). Hierbei werden jeweils die Variante Zuschuss oder Kredit angeboten.

Unter anderem gewährt das BAFA im Rahmen der Zuschussförderung bei BEG WG und BEG NWG anteilige Mittel, um Gebäude systemisch auf Effizienzhausstandard zu heben. Förderfähig sind zum Beispiel Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (Lüftung), EE-Heizungen. Zusätzlich förderfähig sind Fachplanung und Baubegleitung sowie Umfeldmaßnahmen, d.h. z.B. Altanlagenentsorgung.

Die maximale Förderhöhe variiert nach Teilprogramm. Beispielsweise umfasst diese bei der BEG EM für Wohngebäude maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit. Für Nichtwohngebäude im Programm BEG WG beträgt diese bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, aber maximal 15 Millionen Euro.

Bestimmte Maßnahmen bedürfen bei der Beantragung der Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Dies ist der Fall bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und / oder Anlagentechnik (Außer Heizung) sowie bei Anträgen, in denen mehrere Wärmeerzeuger kombiniert werden.

Zudem tritt die neue Förderrichtlinie zur Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) ab 2021 in Kraft. Neben der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ermöglicht die EBN einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent bei der Beratung hinsichtlich der Maßnahmen. Die neue Richtlinie EBN ersetzt ab Januar 2021 die Förderung für die „Energieberatung im Mittelstand (EBM)“ und „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen (EBK)“.

>> Gemeinsame Pressemitteilung BAFA, BMWi, KFW