Förderrichtlinie Dekarbonisierung in der Industrie

Die neue Förderrichtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ des Bundesumweltministeriums ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Bis 2024 stehen rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung, schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen durch den Einsatz innovativer Klimaschutztechnologien weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Das Programm zielt auf energieintensiven Branchen wie Stahl, Zement, Kalk, Chemie und Nichteisenmetalle.

Für das BMU-Förderprogramm ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) zuständig.

>> Förderprogramm Dekarbonisierung der Industrie