Förderrichtlinie Energieeffizienz und Prozesswärme

Seit dem 1. April 2019 gilt eine angepasste Richtlinie zum Förderprogramm Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit. Dies betrifft vorrangig das über die KfW abgewickelte Kreditprogramm. Unter anderem entfällt die Deckelung der förderfähigen Nebenkosten in Modul 2 bis 4. Die Nebenkosten für Maßnahmen, die in den Modulen 2 bis 4 beantragt werden, können in voller Höhe zu den förderfähigen Kosten gerechnet werden. Die bisherige Deckelung in Höhe von 30% der förderfähigen Investitionskosten ist damit hinfällig.

Die KfW hat die entsprechenden Dokumente überarbeitet und stellt diese zum Download bereit.

Daneben besteht das Zuschussprogramm über das BAFA unverändert fort.

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>> Neue Förderung: Wettbewerb Energieeffizienz

>> Neues Förderpaket 2019

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