Fördersätze Wind onshore (10-12/2018)

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Fördersätze für Windkraftanlagen an Land mit Inbetriebnahme von Oktober bis Dezember 2018 außerhalbe der Ausschreibung festgelegt. Demnach erhalten Anlagen wiederum 2,4 Prozent weniger Vergütung. Es handelt sich um die fünfte Kürzung in Folge.

Der Zubau lag von Mai 2017 bis Ende April 2018 etwa 5.308 Megawatt oberhalb des gesetzlich festgelegten Ausbaupfades. Unter diese Regelung fallen Kleinanlagen bis 750 kW und Pilotanlagen.

>> Pressemitteilung der BNetzA