Fördersätze Wind onshore

Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass die Förderung für Windenergieanlagen an Land um 2,8 Prozent abgesenkt wird. Das betrifft die EEG-Förderung der Anlagen, die außerhalb der Ausschreibung ab 1. Juli 2018 in Betrieb genommen werden.

Die Absenkung ist ein Automatismus, der beim Überschreiten des Ausbaupfades greift. Grundlage für die Berechnung der Anlagen mit Inbetriebnahme ab Juli 2018 stellt die Zubauhöhe zwischen Februar 2017 und Ende Januar 2018 dar. Die Anpassung erfolgt quartalsweise und wird vier Monate vor Inkrafttreten der neuen Förderung veröffentlicht.

>> Pressemitteilung der BNetzA