Förderung bis 31. Dezember

Förderung Energiemanagementsysteme 2017

Die Frist für die Förderung von Energiemanagementsystemen läuft ab. Noch bis zum Ende des Jahres können Anträge eingereicht werden. Das Förderprogramm für Energiemanagementsysteme unterstützt Unternehmen bei der Zertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 mit bis zu 6.000 Euro, beim Kauf von Energie-Messtechnik mit bis zu 8.000 Euro und dem Kauf von Software mit bis maximal 4.000 Euro. 1.000 Euro werden für Schulung der eigenen Mitarbeiter gewährt und maximal 3.000 Euro für einen externen Berater bei Einführung oder der Integration eines Systems für Energiemanagement.

Unternehmen, die zur Einführung eines Energiemanagementsystems verpflichtet sind, profitieren zwar nicht direkt von der Förderung, können aber den sogenannten Spitzenausgleich (Begrenzung EEG-Umlage) beantragen.

Für KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) besteht das Förderprogramm für mehr Energieeffizienz. Die maximale Förderhöhe hängt von den Energiekosten des Unternehmens ab. Bei Energiekosten von mehr als 10.000 Euro erhalten die KMU 80 Prozent des Beraterhonorars bis maximal 8.000 Euro erstattet. Energiekosten unter der 10.000-Euro-Marke bedeuten ebenfalls 80 Prozent Förderung maximal jedoch 1.200 Euro.

Zudem hat das BMWi (Bundeswirtschaftsministerium) die Förderpraxis für die Energieberatung geändert. Zukünftig soll ein größerer Kreis von Energieberatern förderungsfähig sein. Die Neufassungen der beiden Richtlinien „Energieberatung für Wohngebäude“ (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) und „Energieberatung im Mittelstand“ wurden bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie treten am 1. Dezember 2017 in Kraft.

>> Pressemitteilung des BMWi

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