Förderung Kälte-Klima fortgesetzt

Das Bundeswirtschaftsministerium teilt mit, dass die Förderung von hoch energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen fortgesetzt wird. Ab dem 1. März 2024 ist eine Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich. Zudem wurde die Kälte-Klima-Richtlinie novelliert und letztmalig bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

Unter anderem sind die vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit – zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher förderfähig. Neu ab März kommt die sog. „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs hinzu (s. 2.6 der Richtlinie).

>> Mitteilung des BMWK

>> Kälte-Klima-Richtlinie (PDF)

>> Themenseite des BAFA

 
Veranstaltungshinweis: Energiepreisbremsen – Briefing zur Endabrechnung

Die Strom- und Gaspreisbremse sind zum 31.12.2023 ausgelaufen. Damit rückt für entlastete Unternehmen nun das Thema Endabrechnung verbunden mit der Frist für die endgültige Selbsterklärung bis 31.05.2024 in den Fokus.

Die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft bereitet Sie am 21. März 2024 in einem erweiterten Briefing auf die Anforderungen vor.

Weitere Informationen zum Online-Briefing finden Sie unter: Online-Seminar
Strom- und Gaspreisbremse
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