Förderung Kälte- und Klimaanlagen

Das Förderprogramm „Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen“ steht seit 31.1.2019 zur Verfügung. Gefördert werden u.a. stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie ergänzende Komponenten, wie beispielsweise Wärmepumpen sowie Wärme- und Kältespeicher. Bei gleichzeitiger Errichtung von stationären Kälte- bzw. Klimaanlagen und Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien (Elektroenergie und Wärme) wird eine Bonusförderung gewährt (Kombinationsbonus).

Voraussetzungen sind, dass die stationäre Kälte- und Klimaanlage neu errichtet bzw. neu installiert wird oder die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird und das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bestehen bleibt. Die Betriebsdauer der so geförderten Anlage muss dann fünf Jahre betragen.
Antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen. Deren Firmensitz sowie der Anlagenstandort muss sich in Deutschland befinden. Es gelten die allgemeinen beihilferechtlichen Voraussetzungen, d.h. Unternehmen in Schwierigkeiten sind entsprechend europäischem Beihilferecht ausgeschlossen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe bemisst sich nach der Kälteleistung und der Art der Anlage und ist auf 150.000 Euro, bzw. 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Maßnahme begrenzt.

Die Förderung gilt voraussichtlich bis 31. Dezember 2021.

>> Richtlinie im Bundesanzeiger: BAnz AT 31.01.2019 B2