Förderung Stromtankstelle
Von ISPEX am 24. Jul 2017
Der Freistaat Bayern fördert ab 1. September die Errichtung von Ladestationen für Elektroautos. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2020 und umfasst neben der Einrichtung der Ladesäulen auch den Netzanschluss und die Montage. Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen, einschließlich Kommunen. Die zu fördernde Ladeinfrastruktur muss öffentlich zugänglich sein, der Betrieb aus Erneuerbaren Energien gespeist werden und die Mindestbetriebsdauer auf sechs Jahre ausgelegt sein. Öffentlich zugängliche Ladesäulen unterfallen der Ladesäulenverordnung.
ISPEX unterstützt bei der Projektierung der Ladestation und der Bereitstellung des regenerativen Stroms mit Beschaffung und Eigenerzeugungskonzepten. Wir beraten Sie gerne!
>> Übersichtsseite beim Bayerischen Wirtschaftsministerium
>> Ladesäulenverordnung online